Was Sie wissen sollten:Unsere Geschäftsbedingungen |
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten für sämtliche Angebote und Leistungen
der LAYON GmbH in dem Bereich des Welcomm!-
Services. Hiervon abweichende Geschäftsbedingungen
des Auftraggebers oder Teile davon
werden nur dann Bestandteil des Vertrages,
wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
1.2 Art und Umfang der von LAYON zu erbringenden
Leistungen richten sich nach dem vom Auftraggeber
schriftlich angenommenen Angebot
oder der schriftlichen Auftragsbestätigung
seitens LAYON.
1.3 Etwaige besondere Zusicherungen bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung
durch LAYON.
§ 2 Vertragsgegenstand
2.1 Gegenstand unserer Leistung ist die Gestaltung
und Produktion einer weitgehend standardisierten
Werbekarte in feststehendem Format, frei
wählbarem Umfang und exakt definierter Auflage,
sowie die zeitlich und räumlich begrenzte Verteilung
derselben in einer bestimmten Anzahl
LAYON gehörender Dispenser.
2.2 Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen
Auftragsbestätigung zustande. Es gelten
die in unserer Auftragsbestätigung definierten
Qualitäten, Termine, Druckauflagen, Standorte
und Laufzeiten.
§ 3 Kartendesign/Nutzungsrechte
3.1 Die Kartengestaltung und -produktion erfolgt
durch uns. Hierfür übergibt uns der Kunde zum
Zeitpunkt der Auftragserteilung, spätestens
jedoch 10 Tage vor dem vereinbarten Drucktermin,
alle für die Erstellung der Werbekarte erforderlichen
Informationen, Inhalte, Vorlagen, etc.
und räumt uns hieran die für das Design, die Produktion,
das Marketing und die Verwertung erforderlichen,
übertragbaren, Nutzungs- und Verwertungsrechte
ein.
3.2 LAYON genießt im Rahmen bestimmter formaler
und inhaltlicher Vorgaben Gestaltungsfreiheit.
Der Auftraggeber stellt uns von sämtlichen
Schäden und jeglicher Haftung, die sich aus einer
etwaigen Verletzung von Schutzrechten Dritter
ergeben könnten, frei.
3.3 Die Welcomm!-Karten unterliegen dem Urheberrecht
und sind umfassend geschützt. Nachbildungen
und nicht abgestimmte Verbreitung
sind unzulässig. Die Nutzungsrechte stehen -
sofern und soweit dem Auftraggeber nicht ausdrücklich
eigene Nutzungsrechte zugestanden
worden sind - ausschließlich LAYON zu und verbleiben
in unserem Eigentum. Alle Werbekarten
sind mit einem Verweis auf die Schutzmarke
"Welcomm!" und auf deren Erreichbarkeit
versehen.
Der Kunde erwirbt nach vollständiger Bezahlung
sämtlicher vertragsgegenständlicher Leistungen
ein auf die vereinbarte Anwendung begrenztes
Nutzungsrecht. Das Urheberrecht an der Werbekarte
und deren Design verbleibt bei LAYON. Eine
hierfür erforderliche Schöpfungshöhe im Sinne
des Urheberrechtsgesetzes gilt als vereinbart.
Gleiches gilt für die von uns im Kundenauftrag
gefertigten Abbildungen, Texte und Designelemente.
§ 4 Druckfreigabe
4.1 Die Druckfreigabe (Imprimatur) der Werbekarte
erfolgt innerhalb von maximal zwei Werktagen
nach höchstens zweimaliger Korrektur durch den
Auftraggeber an Hand einer PDF-Datei bzw. eines
einfachen Farbausdrucks. Mit erfolgter Imprimatur
gilt der gestaltete Werbeträger als vom Auftraggeber
abgenommen. Nach erfolgter Drukkfreigabe
vom Auftraggeber gewünschte Änderungen
führen zu verzögerter Produktion und Verteilung
und sind separat zu vergüten.
4.2 Mit der Druckfreigabe entbindet uns der
Auftraggeber von jeglicher Gewährleistung und
Haftung für etwaige inhaltliche, orthografische,
formale oder auch technische Fehler, die in dem
freigegebenen Korrekturausdruck erkennbar
enthalten waren.
4.3 Bei mehrmonatiger Buchung sind Änderungen
an den Werbekarten jeweils bis zum 15. eines
jeden Monats für den Folgemonat in Auftrag zu
geben. Änderungswünsche, die danach eingehen,
können erst im übernächsten Monat
realisiert werden.
§ 5 Design/Produktion
5.1 Das Design der Werbekarte erfolgt durch
LAYON oder durch von uns beauftragte Dritte.
5.2 Die Produktion erfolgt aus organisatorischen
und logistischen Gründen in einer von uns beauftragten
Druckerei. Der Druck der Werbekarte
erfolgt in vierfarbigem Offset-Druck nach Euroskala
im 60er Raster, auf einem gestrichenen Karton
mit einem Flächengewicht von mindestens
250 g/m2. Für Klappkarten und Leporellos kommt
ein entsprechend dünneres Material ähnlicher
Oberflächenbeschaffenheit zur Anwendung. Die
Auflage bemisst sich nach den durchschnittlichen
Abgriffzahlen der in der vereinbarten Stadt zur
Verfügung stehenden Dispenser-Standorte und
wird in unserer Auftragsbestätigung verbindlich
festgelegt.
|
|
§ 6 Verteilung/Dispensermiete
6.1 Der Auftraggeber mietet für den vereinbarten
Zeitraum pro Auftrag ein Fach in allen zur Verfügung
stehenden Dispensern einer Stadt. Die
Anzahl der vertraglich vereinbarten Standorte
kann saisonal abweichen. Für den Welcomm!-
Service gelten die in der Auftragsbestätigung
aufgelisteten Standorte als vereinbart.
6.2 Der Abgriff und der Zustand der Dispenser
wird regelmäßig geprüft. Die Dispenserfächer
werden mindestens einmal pro Woche mit den
beauftragten Werbekarten aufgefüllt.
6.3 Mit Ablauf eines jeden Buchungsmonats
übermitteln wir die Abgriffzahlen zur statistischen
Auswertung (Wirkungskontrolle) an den
Kunden.
6.4 Die Dauer der vereinbarten Anmietung gilt als
Festlaufzeit. Der Mindestzeitraum der Anmietung
beträgt einen Monat. Die Mietzeit endet automatisch,
ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum
Ablauf der Festlaufzeit, wenn der Auftraggeber
nicht mit einer Vorlaufzeit von mindestens zwei
Wochen den Vertrag verlängert. Innerhalb der
Festlaufzeit ist nur eine Kündigung aus wichtigem
Grund, das heißt bei Vorliegen eines erheblichen
Vertragsverstoßes, der eine Fortsetzung des
Vertragsverhältnisses für eine der Parteien bis
zum Ablauf der Festlaufzeit unzumutbar macht,
zulässig.
§ 7 Vergütung und Zahlungsziele
7.1 Der vereinbarte Preis umfasst die Karten-
Gestaltung, zwei Korrekturläufe, die Produktion
in festgelegter Stückzahl, die Miete eines Dispenserfaches
an allen Standorten der vereinbarten
Stadt und eine entsprechende Verteilung und
zumindest wöchentliche Wiederauffüllung der
Dispenser sowie die monatliche Mitteilung der
Abgriffszahlen. Etwaige über die vorgenannten
Leistungen hinaus gehende Arbeiten wie die
Erstellung von Fotos, Grafiken, Designelementen
usw. sind extra zu vereinbaren und separat zu
vergüten.
7.2 Alle Vergütungen sind zuzüglich der jeweils
gültigen Umsatzsteuer im Voraus zur Zahlung
fällig und per Überweisung auf eines unserer in
der Auftragsbestätigung genannten Konten zu
leisten. Die vereinbarten Leistungen, insbesondere
der Druck und die Verteilung der Werbekarte
erfolgen erst nach Zahlungseingang. Etwaige aus
verspätetem Zahlungseingang resultierende
Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden.
7.3 Leistungen, die über den vereinbarten Vertragsgegenstand
hinausgehen, werden gemäß
der jeweils aktuellen Preisliste vergütet.
7.4 Werbeagenturen und Werbemittler sind
verpflichtet, sich mit ihren Angeboten, Verträgen
und Abrechnungen an unsere Preisliste zu halten.
Die von uns gewährte Mittlervergütung darf an
die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weiter
gegeben werden.
§ 8 Gewährleistung
8.1 Wir gewährleisten auf der Werbekarte die
dem Stand der Technik entsprechende Druckqualität
im Rahmen der durch die Druckunterlagen
gegebenen Möglichkeiten. Geringfügige
Farbabweichungen gegenüber den abgenommenen
Korrekturausdrucken sind im Offsetverfahren
begründet und rechtfertigen keinerlei Gewährleistungsansprüche.
8.2 Im Falle gravierender Abweichungen bzw.
offensichtlicher Qualitätsmängel hat der Kunde
einen Anspruch auf Nachbesserung, Nachlieferung
und, wenn es hierdurch zu Verzögerungen in
der Präsentation der Werbekarte kommen sollte,
Anspruch auf entsprechende Verlängerung der
Mietzeit.
Weitergehende Ansprüche gegen LAYON, insbesondere
solche auf Ersatz von unmittelbaren,
indirekten und Folgeschäden wie zum Beispiel
entgangenem Gewinn, ausgebliebener Einsparung,
Schadensersatzansprüche Dritter, etc.
sind ausgeschlossen.
8.3 Die Gewährleistung entfällt hinsichtlich solcher
Materialien, Informationen, Daten, Logos,
Fotos, etc., die von dem Auftraggeber beigestellt,
von dem Auftraggeber selbst oder von ihm beauftragten
Dritten außerhalb der dafür vorgesehenen
Schnittstellen geändert oder erweitert wurden,
es sei denn, der Auftraggeber weist nach,
dass solche Änderungen oder Erweiterungen für
den Mangel nicht ursächlich sind, oder dass sie
von LAYON selbst veranlasst wurden.
8.4 Wir gewährleisten ferner, dass die Werbekarte
an den vereinbarten Standorten in dem Dispenser
präsentiert, regelmäßig kontrolliert und
mit beauftragten Karten aufgefüllt wird.
§ 9 Haftung
Für die Haftung von LAYON sowie für die Eigenhaftung
ihrer Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen
- gleich aus welchem Rechtsgrund -
gelten folgende Haftungsregelungen:
9.1 Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet
LAYON gemäß den gesetzlich und rechtlich zwingenden
Bestimmungen. In allen anderen Fällen
wird die Haftung auf den Wert des angestrebten
bzw. geschlossenen Vertrages beschränkt. Für
Vermögensschäden wird nicht gehaftet.
9.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Schäden, für
die LAYON aufzukommen hat, unverzüglich nach
deren Entstehung schriftlich gegenüber LAYON
anzuzeigen.
§ 10 Allgemeine Bestimmungen
10.1 Änderungen und Ergänzungen dieser Bestimmungen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen
nicht.
10.2 Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, so soll
hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen
oder undurchführbaren Bestimmungen
soll eine angemessene Regelung gelten, die,
soweit rechtlich möglich, dem am nächsten
kommt, was die Vertragsschließenden gewollt
haben würden, sofern sie bei Abschluss des
Vertrages diesen Punkt bedacht hätten.
10.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.
|
|