Was Sie wissen sollten:

Unsere Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich


   1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote und Leistungen der MPM Marketing GmbH in dem Bereich des Welcomm! Card- Services. Hiervon abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Teile davon werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
   1.2 Art und Umfang der von MPM Marketing zu erbringenden Leistungen richten sich nach dem vom Auftraggeber schriftlich angenommenen Angebot oder der schriftlichen Auftragsbestätigung seitens MPM Marketing.
   1.3 Etwaige besondere Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch MPM Marketing.

§ 2 Vertragsgegenstand


   2.1 Gegenstände unserer Leistungen sind die Gestaltung und Produktion einer weitgehend standardisierten Werbekarte in feststehendem Format, frei wählbarem Umfang und exakt definierter Auflage, sowie die zeitlich und räumlich begrenzte Verteilung derselben in einer bestimmten Anzahl MPM Marketing gehörender Dispenser.
   2.2 Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Es gelten die in unserer Auftragsbestätigung definierten Qualitäten, Termine, Druckauflagen, Standorte und Laufzeiten.

§ 3 Kartendesign/Nutzungsrechte


   3.1 Die Kartengestaltung und -produktion erfolgt durch uns. Hierfür übergibt uns der Kunde zum Zeitpunkt der Auftragserteilung, spätestens jedoch 10 Tage vor dem vereinbarten Drucktermin, alle für die Erstellung der Werbekarte erforderlichen Informationen, Inhalte, Vorlagen, etc. und räumt uns hieran die für das Design, die Produktion, das Marketing und die Verwertung erforderlichen, übertragbaren, Nutzungs- und Verwertungsrechte ein.
   3.2 MPM Marketing genießt im Rahmen bestimmter formaler und inhaltlicher Vorgaben Gestaltungsfreiheit. Der Auftraggeber stellt uns von sämtlichen Schäden und jeglicher Haftung, die sich aus einer etwaigen Verletzung von Schutzrechten Dritter ergeben könnten, frei.
   3.3 Die Welcomm! Cards unterliegen dem Urheberrecht und sind umfassend geschützt. Nachbildungen und nicht abgestimmte Verbreitung sind unzulässig. Die Nutzungsrechte stehen - sofern und soweit dem Auftraggeber nicht ausdrücklich eigene Nutzungsrechte zugestanden worden sind - ausschließlich MPM Marketing zu und verbleiben in unserem Eigentum. Alle Werbekarten sind mit einem Verweis auf die Schutzmarke "Welcomm!" und auf deren Erreichbarkeit versehen. Der Kunde erwirbt nach vollständiger Bezahlung sämtlicher vertragsgegenständlicher Leistungen ein auf die vereinbarte Anwendung begrenztes Nutzungsrecht. Das Urheberrecht an der Werbekarte und deren Design verbleibt bei MPM Marketing. Eine hierfür erforderliche Schöpfungshöhe im Sinne des Urheberrechtsgesetzes gilt als vereinbart. Gleiches gilt für die von uns im Kundenauftrag gefertigten Abbildungen, Texte und Designelemente.

§ 4 Druckfreigabe


   4.1 Die Druckfreigabe (Imprimatur) der Werbekarte erfolgt innerhalb von maximal zwei Werktagen nach höchstens zweimaliger Korrektur durch den Auftraggeber an Hand einer PDF-Datei bzw. eines einfachen Farbausdrucks. Mit erfolgter Imprimatur gilt der gestaltete Werbeträger als vom Auftraggeber abgenommen. Nach erfolgter Druckfreigabe vom Auftraggeber gewünschte Änderungen führen zu verzögerter Produktion und Verteilung und sind separat zu vergüten.
   4.2 Mit der Druckfreigabe entbindet uns der Auftraggeber von jeglicher Gewährleistung und Haftung für etwaige inhaltliche, orthografische, formale oder auch technische Fehler, die in dem freigegebenen Korrekturausdruck erkennbar enthalten waren.

§ 5 Design/Produktion


   5.1 Das Design der Werbekarte erfolgt durch MPM Marketing oder durch von uns beauftragte Dritte.
   5.2 Die Produktion erfolgt aus organisatorischen und logistischen Gründen in einer von uns beauftragten Druckerei. Der Druck der Werbekarte erfolgt in vierfarbigem Offset-Druck nach Euroskala im 60er Raster, auf einem gestrichenen Karton mit einem Flächengewicht von mindestens 250 g/m2. Für Klappkarten und Leporellos kommt ein entsprechend dünneres Material ähnlicher Oberflächenbeschaffenheit zur Anwendung. Die Auflage bemisst sich nach den durchschnittlichen Abgriffzahlen der in der vereinbarten Stadt zur Verfügung stehenden Dispenser-Standorte.

 

§ 6 Verteilung/Dispensermiete


   6.1 Der Auftraggeber mietet für den vereinbarten Zeitraum pro Auftrag ein Fach in allen zur Verfügung stehenden Dispensern einer Stadt. Die Anzahl der vertraglich vereinbarten Standorte kann saisonal abweichen. Für den Welcomm! Card- Service gelten die in der Auftragsbestätigung aufgelisteten Standorte als vereinbart.
   6.2 Der Abgriff und der Zustand der Dispenser wird regelmäßig geprüft. Die Dispenserfächer werden nachfrageorientiert mit den beauftragten Werbekarten aufgefüllt.
   6.3 Auf Anfrage übermitteln wir die Abgriffzahlen zur statistischen Auswertung (Wirkungskontrolle) an den Kunden.
   6.4 Die Dauer der vereinbarten Anmietung gilt als Festlaufzeit. Der Mindestzeitraum der Anmietung beträgt einen Monat. Innerhalb der Festlaufzeit ist nur eine Kündigung aus wichtigem Grund, das heißt bei Vorliegen eines erheblichen Vertragsverstoßes, der eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für eine der Parteien bis zum Ablauf der Festlaufzeit unzumutbar macht, zulässig.

§ 7 Vergütung und Zahlungsziele


   7.1 Der vereinbarte Preis umfasst die Karten- Gestaltung, zwei Korrekturläufe, die Produktion in festgelegter Stückzahl, die Miete eines Dispenserfaches an allen Standorten der vereinbarten Stadt und eine entsprechende Verteilung und nachfrageorientierte Wiederauffüllung der Dispenser sowie die Mitteilung der Abgriffszahlen auf Anfrage. Etwaige über die vorgenannten Leistungen hinaus gehende Arbeiten wie die Erstellung von Fotos, Grafiken, Designelementen usw. sind extra zu vereinbaren und separat zu vergüten.
   7.2 Alle Vergütungen sind zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer im Voraus zur Zahlung fällig und per Überweisung auf eines unserer in der Auftragsbestätigung genannten Konten zu leisten. Die vereinbarten Leistungen, insbesondere der Druck und die Verteilung der Werbekarte erfolgen erst nach Zahlungseingang. Etwaige aus verspätetem Zahlungseingang resultierende Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden.
   7.3 Leistungen, die über den vereinbarten Vertragsgegenstand hinausgehen, werden gemäß der jeweils aktuellen Preisliste vergütet.
   7.4 Werbeagenturen und Werbemittler sind verpflichtet, sich mit ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen an unsere Preisliste zu halten. Die von uns gewährte Mittlervergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weiter gegeben werden.

§ 8 Gewährleistung


   8.1 Wir gewährleisten auf der Werbekarte die dem Stand der Technik entsprechende Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Geringfügige Farbabweichungen gegenüber den abgenommenen Korrekturausdrucken sind im Offsetverfahren begründet und rechtfertigen keinerlei Gewährleistungsansprüche.
   8.2 Im Falle gravierender Abweichungen bzw. offensichtlicher Qualitätsmängel hat der Kunde einen Anspruch auf Nachbesserung, Nachlieferung und, wenn es hierdurch zu Verzögerungen in der Präsentation der Werbekarte kommen sollte, Anspruch auf entsprechende Verlängerung der Mietzeit. Weitergehende Ansprüche gegen MPM Marketing, insbesondere solche auf Ersatz von unmittelbaren, indirekten und Folgeschäden wie zum Beispiel entgangenem Gewinn, ausgebliebener Einsparung, Schadensersatzansprüche Dritter, etc. sind ausgeschlossen.
   8.3 Die Gewährleistung entfällt hinsichtlich solcher Materialien, Informationen, Daten, Logos, Fotos, etc., die von dem Auftraggeber beigestellt, von dem Auftraggeber selbst oder von ihm beauftragten Dritten außerhalb der dafür vorgesehenen Schnittstellen geändert oder erweitert wurden, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass solche Änderungen oder Erweiterungen für den Mangel nicht ursächlich sind, oder dass sie von MPM Marketing selbst veranlasst wurden.
   8.4 Wir gewährleisten ferner, dass die Werbekarte an den vereinbarten Standorten in dem Dispenser präsentiert, regelmäßig kontrolliert und mit beauftragten Karten aufgefüllt wird.

§ 9 Haftung


   Für die Haftung von MPM Marketing sowie für die Eigenhaftung ihrer Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen - gleich aus welchem Rechtsgrund - gelten folgende Haftungsregelungen:
   9.1 Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet MPM Marketing gemäß den gesetzlich und rechtlich zwingenden Bestimmungen. In allen anderen Fällen wird die Haftung auf den Wert des angestrebten bzw. geschlossenen Vertrages beschränkt. Für Vermögensschäden wird nicht gehaftet.
   9.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Schäden, für die MPM Marketing aufzukommen hat, unverzüglich nach deren Entstehung schriftlich gegenüber MPM Marketing anzuzeigen.

§ 10 Allgemeine Bestimmungen


   10.1 Änderungen und Ergänzungen dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
   10.2 Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsschließenden gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss des Vertrages diesen Punkt bedacht hätten.
   10.3 Erfüllungsort ist Berlin und Gerichtsstand ist der Sitz der MPM Marketing GmbH.